Gebührenstaffelung ab dem 01.08.2011
Die Gebühren für die Nutzung des Kindergartens Holthusen werden seit dem 01.08.2011 gestaffelt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern erhoben.
Grundsätzlich (bei erheblichen Abweichungen sind Ausnahmen möglich) wird bei der Festsetzung der monatlichen Gebühren das zu versteuernde Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zu Grunde gelegt.
Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden PDF: